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Gastaufnahmebedingungen

Sehr geehrter Gast,

die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen regeln das Vertragsver­hältnis zwischen Ihnen und dem von Ihnen gebuchten Beherbergungs­betrieb. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

  1. Der Gastaufnahme-Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.

  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

  3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezah­len, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Ferienwohnungen/Appartements mit pauschal 10% bei Übernachtungen/Frühstück mit pauschal 20%, bei Übernach­tung/HP mit pauschal 30%, bei Übernachtung/VP mit pauschal 40% vom Übernachtungspreis regelmässig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.

  4. Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 3 errechneten Betrag zu zahlen. Vorzeitige Abreise aufgrund ungün­stiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle entbindet den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei Nichtbezug des vom Vermietungsbetrieb vertraglich bereitgestellten Zimmers ist Schadenersatz zu leisten
 

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